Freistellung vom Unterricht

Die Direktion informiert:


Als Erziehungsberechtigte/r sind Sie verpflichtet, jede Abwesenheit der Schülerin / des Schülers unter Angabe des Grundes (Krankheit, usw.) umgehend in der Schule zu melden.
Meldung bitte über Edupage

Bei familiären Ausnahmesituationen ist im Vorfeld eine Erlaubnis zur Freistellung einzuholen. Das Formular finden Sie auf unserer Website.
Hierzu bitte das „Ansuchen auf Freistellung vom Unterricht“ ausgefüllt und unterschrieben beim Klassenvorstand abgeben (keine Anrufe oder Emails).

FREISTELLUNGEN zur Ferienverlängerung sind absolut nicht vorgesehen.